Fragen &
Antworten

Hier finden Sie alle Information rund um die Energieversrogung bei Rothmoser auf einen Blick.

Rothmoser

Warum Energie von Rothmoser GmbH & Co. KG?

Für eine Energieversorgung durch die Rothmoser GmbH & Co. KG sprechen mehrere Gründe. Wir produzieren Energie regional und achten dabei auch darauf, dass die Einsatzstoffe aus der Gegend kommen. Zusätzlich dazu ist für uns Nachhaltigkeit, sowohl ökologisch als auch gesellschaftlich ein entscheidender Faktor.  Durch unser Engagement im Ebersberger Landkreis, wo wir durch Sponsoring, die Bereitstellung von Arbeitskraft und –mitteln sowie durch Spenden soziale Verantwortung übernehmen, sichern und fördern wir die gesellschaftliche Entwicklung. Dabei liegt uns vor allem die Jugendförderung sehr am Herzen. Neben den bereits genannten Aspekten bleibt noch unser hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis.

Wie unterstütze ich die Region mit Rothmoser Energie?

Rothmoser GmbH & Co. KG fördert jedes Jahr Vereine, Einrichtungen und Veranstaltungen mit einem festen Betrag, tatkräftiger Unterstützung und Sachspenden. Wir möchten damit die soziale Nachhaltigkeit im Landkreis sichern und dafür sorgen, dass unsere Region auch für zukünftige Generationen lebenswert bleibt. Was wir unter anderem unterstützen finden Sie HIER.

Was passiert bei Rothmoser mit meinen Daten?

Wir achten mit unseren Datenschutzbeauftragten genau darauf, dass Ihre Daten gemäß DSGVO streng vertraulich behandelt werden. Wir sind uns der Bedeutung unserer Verantwortung Ihnen gegenüber bewusst und halten uns natürlich an die allgemein gültigen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Weitere Informationen finden Sie HIER.

Wann und wie kann ich meinen Vertrag bei Rothmoser kündigen?

Informationen zur Laufzeit Ihres Vertrags finden in Ihren Vertragsunterlagen, bei Unklarheiten und Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung. Die Kündigung erfolgt in Textform per E-Mail an strom@rothmoser.de oder per Post an Rothmoser GmbH & Co. KG, Am Urtelbach 4, 85567 Grafing

Ich habe es mir anders überlegt und möchte keine Rothmoser Energie beziehen. Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Zugang zur Widerrufsbelehrung.

Kann ich meine Rothmoser Energie bei einem Umzug mitnehmen?

Natürlich können Sie auch bei einem Umzug weiter Rothmoser Kunde bleiben! Wir freuen uns sehr, wenn Sie mit unserem Service zufrieden sind und uns die Treue halten. Wenden Sie sich bitte einfach kurz mit ihrer neuen Anschrift an unseren Kundenservice.

 

Als kleines Dankeschön für Ihre Treue schreiben wir 10 Euro auf die erste Jahresabrechnung für Ihr neues Zuhause gut.

Wechsel

Wie werde ich Rothmoser-Kunde/Kundin?

Ganz einfach: indem Sie über unser Wechselformular hier auf der Website, telefonisch oder auch bei uns vor Ort einen Stromvertrag mit uns abschließen – wir kümmern uns um den Rest. Wir kündigen den Vertrag bei ihrem derzeitigen Versorger zum nächstmöglichen Termin und teilen Ihnen diesen Termin mit.

Kann ich einfach so wechseln?

Wenn Sie einen eigenen Strom-, oder Gasversorgungsvertrag bei einem Energieversorger haben, ist es gar kein Problem zu Rothmoser zu wechseln. Ob das der Fall ist sehen Sie am einfachsten daran, ob regelmäßige Zahlungen an einen Energieversorger geleistet werden.

Vertrag und Rechnung

Welche Daten werden für den Vertragsabschluss benötigt?

Für den Vertragsabschluss benötigen wir Adresse, Zählernummer, Name des aktuellen Energieversorgers und den prognostizierten Jahresverbrauch. Diese Informationen finden Sie ganz einfach auf der letzten Jahresrechnung des aktuellen Energieversorgers. Außerdem brauchen wir die E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung. Wenn Sie nicht gleich alle Daten zur Hand haben ist das auch kein Problem, Sie können dieses gerne zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen und trotzdem bereits wechseln.

Was passiert mit den angegebenen Daten?

Die Daten werden im Zusammenhang mit dem Anbieterwechsel mit denen beim vorherigen Anbieter abgeglichen und wir melden Sie bei uns an. Ihre Daten werden auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und nur für die Vertragsausgestaltung und eigene Marketingzwecke verwendet. Darüber hinaus werden die Daten an keine Dritten weiter gegeben. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Bei Vertragsabschluss erhalten Sie von uns eine Bankeinzugsermächtigung. Dadurch werden die Zahlungen für Abschläge und Rechnungen ganz bequem von Ihrem Konto eingezogen. Dem Bankeinzug kann jedoch natürlich jederzeit widersprochen und die Beiträge zurück gefordert werden.
Nach direkter Absprache ist auch eine Zahlung per Überweisung möglich.

Wo kann ich Probleme oder Beschwerden melden?

Wenn Sie einmal Probleme oder Beschwerden melden möchten können Sie uns einfach anrufen oder schreiben. Wir haben immer ein offenes Ohr für Sie und sind stets bemüht eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wann erhalte ich meine erste Rechnung?

Sobald Sie einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben erhalten Sie hierzu eine Bestätigung in der die monatlich zu zahlenden Abschläge aufgeführt sind. Am Termin für die jährliche Abschlussrechnung ändert sich nichts, da diese auf der jährlichen Zählerablesung des örtlichen Netzbetreibers basiert.

Kann ich meine Rechnung nur per Lastschrift bezahlen?

Normalerweise werden die von uns gestellten Rechnungen bequem per Lastschrift bezahlt, dazu geben Sie einfach bei Vertragsabschluss ihre Kontodaten an und bestätigen uns die Einzugsberechtigung. Sie müssen somit nicht an eine regelmäßige Zahlung denken und uns fällt eine Zuordnung der geleisteten Zahlungen einfacher. Eine Bezahlung per Überweisung ist auch möglich, für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Wann werden die Abschlagszahlungen fällig und wie berechnen sich diese?

Abschlagszahlungen für Strom werden immer Ende des Monats fällig, die für die Fernwärme Mitte des Monats. Der Abschlag berechnet sich aus dem von Ihnen angegebenen durchschnittlichen Jahresverbrauchs. Wir möchten natürlich, dass Ihre Abschläge so genau wie möglich dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Ist der Verbrauch weniger als angegeben, wird der Differenzbetrag natürlich mit der Jahresabrechnung zurückerstattet. Die Abschläge für das nächste Jahr werden dann dementsprechend angepasst.

Strom

Wie setzt sich der Preis für Rothmoser Naturstrom zusammen?

Der Strompreis ergibt sich aus folgenden Bestandteilen: Kosten der Strombeschaffung, Netzentgelte, Umlagen, Stromsteuer, Umsatzsteuer und Konzessionsabgabe. (Netznutzungsgebühren und Konzessionsabgaben je nach Postleitzahlengebiet unterschiedlich hoch). Wir sind als Ökostromanbieter zu 100 % für Ihren grünen Strom verantwortlich, aber nur für knapp 23% der Kosten verantwortlich, die auf der Rechnung stehen! 21% verteilen sich auf die verschiedenen Kostenpunkte der Stromnetze (Nutzungsentgelte, Offshore-Haftungsumlage etc.). 56% machen Steuern, Konzessionsabgaben und die Umlagen für das EEG und das KWKG aus. Auf diese Kosten haben wir leider keinen Einfluss.

Kommen neben dem Stromabschlag weitere Kosten auf mich zu?

Nein. Sämtliche Kosten wie Netzentgelte, Messkosten etc. sind in Ihrem Tarif bereits enthalten. Auch beim Wechsel fallen keinerlei Kosten für Sie an. Wechseln Sie einfach online, per Mail und Telefon oder persönlich vor Ort zu unserem Rothmoser Naturstrom. Das dauert nur wenige Minuten, wir kümmern uns um den Rest.

Wie wird aus Strom Ökostrom?

Strom wir dann zu Ökostrom, wenn seine Gewinnung aus regenerativen Energiequellen wie Wasser, Wind, Sonne, oder Biomasse erfolgt. Er darf also nicht mit Hilfe von fossilen Energieträgern erzeugt werden. Der Wechsle zu Ökostrom senkt durch die ausbleibende zusätzliche Emittierung von CO2 in die  Atmosphäre die Umweltbelastung durch den Stromverbrauch.

Aus welchem Strommix besteht Naturstrom von Rothmoser?

Naturstrom von Rothmoser stammt zu 100% aus erneuerbaren Energien und wird in Wasserkraftwerken in Österreich produziert. Hier sehen Sie unsere Stromkennzeichnung.

Ist Naturstrom von Rothmoser CO2-neutral?

Ja, beim Naturstrom von Rothmoser handelt es sich um 100% echten Ökostrom der CO2-neutral ist, da er aus 100% Wasserkraft produziert wird.

Elektromobilität

Wo finde ich die aktuellen Tarife für den Rothmoser Ladestrom bzw. Roaming?

Die aktuellen Tarifinfos können Sie aus unserem Preis Infoblatt zur Elektromobilität entnehmen.

Gibt es eine Preisgarantie bei Vertragsabschluss?

Nein. Die Preise können sich ebenso wie die normalen Strompreise in Zukunft ändern.

Was kostet die Rothmoser Ladekarte?

Die Rothmoser Ladekarte kostet einmalig 10 Euro, bei Verlust oder Beschädigung müssen diese erneut entrichtet werden.

Gibt es spezifische Vertragslaufzeiten?

Nein. Es gibt keine Vertragslaufzeiten, der Vertrag ist jederzeit kündbar.

Ist die Roamingnutzung limitiert?

Nein, die Roamingnutzung ist nicht limitiert, es kann so oft wie man möchte an Ladepunkten unserer Roamingpartner geladen werden. Die Preise hierfür entnehmen sie bitte unserem Preis Infoblatt zur Elektromobilität.

Gibt es Beschränkungen für die Buchung und Nutzung des Rothmoser Ladestroms?

Nein, unser Rothmoser Ladestrom kann von jedem bezogen werden egal ob Kunde oder nicht, auch der Wohnort oder unser Netzgebiet sind dafür nicht ausschlaggebend. Wichtig ist nur, dass es sich um einen Rothmoser oder Roaming Partner Ladepunkt handelt. Für Rothmoser Stromkunden gibt es allerdings einen Vorteilstarif, den Sie aus unserem Preis Infoblatt zur Elektromobilität entnehmen können.

Wie viele Ladepunkte stehen mir mit der Rothmoser Ladekarte insgesamt (inkl. Roaming) zur Verfügung?

In Grafing stehen Ihnen 5 Ladesäulen/-boxen mit insgesamt 9 Ladepunkten zur Verfügung, außerhalb von Grafing können Sie bei allen Ladepunkten des ChargeIT Mobility Verbunds tanken. Hier finden Sie eine Übersicht aller Roamingpartner.

Welche Bezahlmöglichkeiten stehen mir zur Verfügung, kann ich auch ad hoc laden?

An den Ladepunkten von Rothmoser und den Roamingpartnern kann wie folgt bezahlt werden:

 

  • RFID-Ladekarte der Firma Rothmoser (MIT Registrierung und Vertragsabschluss bei Rothmoser).
  • Kostenfreier Anruf bei einer auf der Ladesäule/box aufgedruckten Rufnummer (MIT Registrierung und Vertragsabschluss bei Rothmoser)
  • RFID-Ladekarte oder Lade-APP eines anderen Mitgliedes des Hubject/intercharge-Netzwerkes (keine Registrierung bei Rothmoser erforderlich)
  • Intercharge direct, hierfür muss ein QR-Code an der Säule gescannt werden um zur Auswahl der Zahlungsmöglichkeiten (Master-/VISA-Card, Paypal, etc.) zu gelangen (keine Registrierung bei Rothmoser erforderlich).

Dadurch ist auch eine Ad Hoc Zahlung kein Problem.
Alle Informationen können Sie auch aus unserem Preis Infoblatt zur Elektromobilität entnehmen.

Gibt es eine App, die ich anstelle oder ergänzend zur Rothmoser Ladekarte nutzen kann?

Wir haben keine ergänzende App zu unserer Rothmoser Ladekarte, Sie können jedoch auch mit der Lade-App eines anderen Mitglieds des Hubject/intercharge-Netzwerkes (keine Registrierung bei Rothmoser erforderlich) laden. Sie können jedoch über unsere Website auf Informationen rund um Ihre Ladenutzung mit der Rothmoser Ladekarte zugreifen. Klicken Sie hierfür unter „Elektromobilität“ auf unserer „Öffentliches Laden“ Seite auf Autostromkarte bestellen oder hier: https://portal.chargeit-mobility.com/citm-up/#/operatorChoice/228652535

Wärme

Wie setzt sich der Wärmepreis zusammen?

Der Wärmepreis besteht aus Grundpreis, Messpreis und Arbeitspreis.
Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und stellt einen Beitrag des Kunden an den Fixkosten der Wärmelieferinfrastruktur dar.
Der Messpreis beinhaltet ist eine Gebühr für die Bereitstellung des Wärmezählers. Die Kosten für den regelmäßigen Wechsel des Wärmezählers gemäß der Eichfrist sind darin enthalten. Auch ggf. anfallende Reparaturkosten des Wärmezählers sind darin enthalten.

Wo ist Rothmoser Wärme verfügbar?

Mittlerweile werden erhebliche Teile des Stadtgebietes mit Wärme versorgt. Eine Karte mit den versorgten Gebieten gibt es HIER.

Wie wird die Rothmoser Wärme erzeugt?

An folgenden vier Standorten sind Anlagen zur Wärmeerzeugung: Gartenstr. 2, Lagerhausstr. 17, Am Stadion 2 und Pfarrer-Aigner-Str. 6.

Die Wärme wird mit Blockheizkraftwerken und Erdgaskesseln erzeugt. Die Blockheizkraftwerke laufen mit Erdgas, Biogas und Biomethan. Blockheizkraftwerke erzeugen ganzjährig Strom und Wärme, die Erdgaskessel werden zur Spitzenlastabdeckung in der kalten Jahreszeit benötigt. Ungefähr die Hälfte der Einsatzstoffe besteht dabei aus erneuerbaren Energien (Biogas und Biomethan), die andere Hälfte aus fossilen Einsatzstoffen (Erdgas).

Was ist Biogas?

Unser Biogas wird in der Biogasanlage Rotterstr. 55 erzeugt. Die Einsatzstoffe sind Gülle (mind 30%), Mais, Gras, Ganzpflanzensilage und Corn-Crob-Mix. Die Erzeugung des Energieträgers erfolgt in unserer Biogasanlage durch anaerobe Vergärung in Fermentern. Dabei entsteht ein Gasgemisch, das sich aus ungefähr 40-75% Methan, 25-55% Kohlendioxid, sowie minimalen Mengen an Stickstoff, Schwefelwasserstoff und anderen Gasen zusammensetzt. Bei dessen Verbrennung wird nur so viel Kohlendioxid freigesetzt, wie die zur Herstellung genutzte Biomasse zuvor der Atmosphäre entzogen hat. Weitere Infos finden Sie HIER.

Hat Rothmoser eine eigene Biogasanlage?

Die Firma Rothmoser ist mit 50% an der regionalen Biogasanlage in der Rotterstraße beteiligt. Das führt zu mehr Sicherheit durch dezentrale Erzeugung, zu Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zu mehr Nachhaltigkeit durch erneuerbare Energien. Während bei den meisten Anlagen nur Strom erzeugt wird, erzeugt unsere Anlage in einem hocheffizienten Prozess gleichzeitig Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Der Ökostromanteil im Stromnetz Grafing ist dadurch ungewöhnlich hoch. Die neue Anlage ist unser Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in der Energiewirtschaft. Wir werden damit unabhängiger von fossilen Brennstoffen, erreichen mehr lokale Wertschöpfung und helfen mit, den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Wie viel Energie erzeugt eine Biogasanlage?

Wie viel Energie erzeugt wird ist abhängig von den Stoffen die in der Biogasanlage vergoren werden. Je höher der Methangehalt im Gas ist, desto höher ist dessen praktische Nutzbarkeit. Unsere regionale Biogasanlage, produziert auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen 250 bis 300 Gigawattstunden Biogas pro Jahr.

Erdgas

Wer kann Erdgas von Rothmoser beziehen?

Erdgas von Rothmoser kann von jedem bezogen werden, dessen Haushalt an das Erdgasnetz angeschlossen und dessen Gasversorger frei wählbar ist. Auch Gewerbekunden, die eine haushaltsähnliche Verbrauchsstruktur haben gehören dazu. Bei einem Verbrauch der 100 MWh übersteigt, erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot, bitte melden Sie sich dafür direkt bei uns.

Wie kann man seinen Gasverbrauch schätzen?

Man kann seinen Gasverbrauch entweder anhand des Vorjahresverbrauchs abschätzen oder aber man orientiert sich an der Wohnfläche, sollte man keinen Vergleichswert haben.

30 qm – 3.800 kWh/Jahr
50 qm – 5.000 kWh/Jahr
100 qm – 12.000 kWh/Jahr
150 qm – 18.000 kWh/Jahr
180 qm – 20.000 kWh/Jahr

Warum wird der Gasverbrauch in kWh abgerechnet?

Der Gaszähler misst den Verbrauch zwar in Kubikmeter (m³), die Jahresabrechnung erfolgt aber in Kilowattstunden (kWh) – dies erscheint im ersten Moment unlogisch hat aber einen ganz einfachen Grund. Die Leistung des Erdgases variiert pro Kubikmeter. Die tatsächliche Leistung muss über Temperatur, Druck und Brennwert des Gases ermittelt werden und diese wird dann in kWh ausgewiesen. Dadurch findet eine faire und genaue Abrechnung statt, bei der Sie nur das bezahlen was Sie auch an Energie bekommen.

Versorgung und Technik

Kann garantiert werden, dass es bei einem Wechsel zu Rothmoser zu keinem Ausfall von Gas und Strom kommt?

Ja das können wir Ihnen garantieren. Sollten Sie sich für einen Wechsel zu Rothmoser entscheiden wird auf das bestehende Netz zugegriffen. Wir sind außerdem als örtlicher Netzbetreiber in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgung zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.

Wer ist für technische Störungen zuständig?

In unserem Netzgebiet sind wir als der lokale Netzbetreiber und örtliches Energieversorgungsunternehmen für Störungen zuständig. Sollten Sie Rothmoser Energie in einem fremden Netzgebiet beziehen ist der jeweilige lokale Netzbetreiber zuständig. Natürlich helfen wir dir gerne, um die Störung möglichst schnell zu beheben.

Wer haftet bei Schäden durch Gas- oder Stromausfall?

Eine Haftung durch Rothmoser für Vermögensschäden tritt nur dann in Kraft wenn diese von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sein sollten.

Zähler

Wo ist mein Zähler und Zählernummer?

Es gibt drei Möglichkeiten Ihre Zählernummer herauszufinden. Sie finden sie auf der letzten Stromrechnung, dem Übergabeprotokoll vom Einzug oder auf dem Zähler direkt. Dieser befindet sich meist im Keller, der Wohnung selbst oder aber im Treppenhaus. In Mehrfamilienhäusern gibt es einen eigenen Zählerraum. Dort ist Ihr gekennzeichneter Zähler angebracht. Vor der Zählernummer steht meist „Nr.“. Wenn Sie möchten, dürfen Sie uns gerne auch ein Bild Ihres Zählers schicken!

Müssen Sie bei dem Energieversorger Kunde werden, der die Zähler installiert hat?

Nein, Sie dürfen Ihre Energie beziehen von wem Sie möchten. Seit der Liberalisierung der Strommärkte in Deutschland herrscht freie Wahl des Energieversorgers, da eine Trennung des Netzbetriebs und Versorgung eingeführt wurde.

Wer liest den Zähler ab?

Normalerweise wird der Zählerstand einmal im Jahr von deinem Netzbetreiber abgelesen. Wenn Sie Kunde in unserem Netzgebiet sind, sind das somit wir, falls Sie Kunde in einem anderen Netzgebiet sind entrichten wir eine Gebühr an den dortigen Netzbetreiber für das Ablesen des Zählerstandes. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Sie können uns hierzu einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben. Dabei wäre es ideal wenn Sie uns Ihre Kunde- sowie Zählernummer übermitteln könnten.

Wer liest den Zähler ab, wenn der Energiepreis erhöht werden sollte?

Sollte es zu einer Erhöhung der Energiepreise kommen, erfolgt eine Zwischenabrechnung des Verbrauchs. Berechnet wird dieser auf Basis Ihres Tagesdurchschnittsverbrauchs. Auch hier wird der Zählerstand entweder vom Netzbetreiber abgelesen oder aber von Ihnen übermittelt.

Darf der Zählerstand geschätzt werden?

Als Eigentümer des Zählers hat Ihr Netzbetreiber das Recht den Zählerstand zu schätzen. Wir schätzen die Zählerstände nur dann, wenn wir auch auf Nachfrage keinen Zählerstand erhalten oder der Zählerstand unplausibel ist. Mehr- oder Minderzahlungen werden dann ggf. bei der nächsten Ableseperiode ausgeglichen.
In anderen Netzgebieten haben wir keinen Einfluss darauf ob der Zählerstand durch Außendienst- und Selbstablesung oder Schätzung ermittelt wird.

Wer ist für die Zählerwartung, -reparatur oder den Zählerwechsel zuständig?

Soll der Zähler gewartet, repariert oder gewechselt werden ist hierfür der lokale Netzbetreiber zuständig. Laut Gesetzt ist er für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes zuständig.

Was ist wenn der Zähler scheinbar nicht richtig funktioniert?

Generell sind Stromzähler eichrechtlich geprüfte Geräte, die regelmäßig gewechselt werden und äußerst selten defekt sind. Im Störungsfall bleiben sie stehen, laufen aber nie „zu schnell“. Sollten Sie das Gefühl haben, Ihr Zähler funktioniere nicht richtig können Sie sich gerne an uns wenden. Sollte ihr Zähler in unser Netzgebiet fallen, veranlassen wir eine Überprüfung oder terminieren eine Überprüfung mit ihrem lokalen Netzbetreiber. Kann kein Defekt festgestellt werden erheben wir eine Aufwandsentschädigung. Bei anderen Netzbetreibern können diese auch anfallen. Diese Kosten müssen wir Ihnen dann leider in Rechnung stellen.

Wohnsituation

Was ist beim Einzug in einen Neubau oder beim Hausbau zu beachten?

Während der Bauphase wird die Energieversorgung noch vom Bauunternehmen bezahlt. Bei der Übergabe an Sie muss der Zählerstand ermittelt werden um die bisherigen Kosten die vom Bauunternehmen getragen werden müssen zu berechnen. Danach muss dieser noch abgemeldet werden. Von nun an können Sie sich beim zukünftigen Energieversorger anmelden. Damit die Versorgung ab dem ersten Tag gesichert ist müssen wir das genau Einzugsdatum und die Zählernummer wissen. Bei einer rückwirkenden Versorgungsanmeldung beträgt das maximale Zeitfenster vier Wochen. Falls aus der alten Bleibe noch ein Energievertrag besteht müssen Sie diesen auch noch kündigen.

Ist ein Wechsel zu Rothmoser auch möglich wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt?

Wenn die Wohnung einen eigenen Strom- und Gaszähler besitzt ist das überhaupt kein Problem. Sollte das Mehrfamilienhaus allerdings über eine zentrale Strom- oder Gasversorgung verfügen müssten alle Mietparteien zu Rothmoser wechseln.

Was passiert mit Ihrem Vertrag wenn Sie umziehen?

Sollten Sie umziehen können Sie sich ganz einfach an uns wenden und wir kümmern uns darum die Daten in Ihrem Vertrag anzupassen und sorgen dafür, dass Sie auch an Ihrem neuen Wohnort Rothmoser Strom beziehen können. Der aktuelle Vertrag endet dann mit dem Auszug aus der aktuellen Bleibe.

Als kleines Dankeschön für Ihre Treue schreiben wir 10 Euro auf die erste Jahresabrechnung für Ihr neues Zuhause gut.

Kann ich den Vertrag vom bisherigen Energieabnehmer übernehmen, wenn er/sie auszieht?

Ja, das ist möglich. Der aktuelle Vertragshalter kann sich hierfür schriftlich an uns wenden und den Vertrag auf Sie übertragen. Wir prüfen die Angaben und bitten dann Sie als Nachfolger um Bestätigung der Vertragsübertragung bevor wir die nächsten Schritte einleiten. Optimaler Weise erfolgt zu dem von Ihnen gewählten Termin der Vertragsübertragung auch die gemeinsame Zählerstandablesung, deren Zählerstand Sie dann an uns übermitteln können.