Gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten, die Energiewende vorantreiben und damit auch noch Geld verdienen? Der vom Gesetzgeber eingeführte THG-Quotenhandel macht genau das einfach möglich! Sie erhalten einen Bonus in Höhe von 250 Euro. Dazu müssen Sie nur das Formular ausfüllen, Fahrzeugschein anhängen und erhalten ab sofort jährlich Ihre Prämie!
Hintergrund: THG-Quote steht für Treibhaus-Minderungs-Quote. Anbieter von fossilen Kraftstoffen (Shell und Co.) sind gesetzlich dazu verpflichtet, THG-Quoten zu kaufen, um die Klimabilanz ihres Kraftstoffangebotes zu verbessern.
Die THG-Emissionen im Verkehrssektor müssen dringend reduziert werden umso die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Hierfür sorgt in Zukunft neben der CO2-Bepreisung von Diesel und Benzin auch der THG-Quotenhandel. Die gesetzliche Regelung sieht Folgendes vor: Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben – also einen hohen Emissionsausstoß im Verkehr verursachen, wie beispielsweise Mineralölunternehmen, müssen als quotenverpflichtetes Unternehmen Emissionsrechte kaufen. Der Verkauf dieser Rechte findet unter anderem durch Besitzer:innen von Elektroautos statt, oder Unternehmen wie Rothmoser die emissionsarme Kraftstoffe wie Autostrom vertreiben. Momentan ist der Pflichanteil der Treibhausgasquote mit unter 10% noch relativ gering, bis Ende des Jahrzehnts, soll diese allerdings bei 25% liegen. Der Ausstoß von Co2 wird daher immer teurer und ein Umstieg auf nachhaltige Mobilität attraktiver.
Um sich für die THG-Quoten Prämie zu qualifizieren muss es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein reines Elektro Fahrzeug handeln. In Ihrem Fahrzeugschein erkennen Sie das auch am Feld P.3 Kraftstoffart „Elektro“. Hybrid-Fahrzeuge, Plug-In Hybride zählen nicht dazu, ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge.
Damit wir für Sie Ihre eingesparten Co2-Emissionen verkaufen können, müssen Sie zudem unser Formular ausfüllen und ein Foto Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite) an uns senden. Sollten Sie Halter von mehreren zugelassenen E-Fahrzeugen sein, können Sie auch mehrere E-Fahrzeuge problemlos anmelden. Laden Sie dazu einfach all Ihre Fahrzeugscheine im Antragsprozess hoch.
Nach erfolgreicher Registrierung, beantragen wir für Sie die CO2-Einsparung Ihres Elektroautos beim Umweltbundesamt (UBA) pauschal für das gesamte laufende Jahr. Sobald die Bestätigung seitens des UBA vorliegt (dies kann es erwartungsgemäß bis zu einem Monat dauern), wird die Auszahlung der Prämie sofort durch uns auf Ihr Bankkonto veranlasst.
Prämien zählen nach § 22 Nr. 3 EStG zu den sonstigen Einkünften, bei denen es eine jährliche Freigrenze von 255 Euro gibt. Folglich muss ein Betrag von oder unter 255 Euro nicht versteuert werden.
Um unseren Kunden eine bestmögliche Planungssicherheit zu geben, handelt es sich bei der Rothmoser THG-Prämie um ein Fix-Angebot, d.h. die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durch uns kommunizierte Prämie gilt verlässlich für das jeweilige Kalenderjahr.
Nach Ihrem ersten Antrag werden Sie zu Beginn eines neuen Jahres darum gebeten, Ihr Einverständnis für eine erneute THG-Quote zu geben. Nach Ihrer Einwilligung werden wir uns um alles Weitere kümmern.
Ihre Treibhausgasquote können Sie auch selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Jedoch ist diese Option nicht lohnenswert, da die quotenverpflichteten Konzerne nur größere Stückzahlen an CO₂-Zertifikaten ankaufen. Bei uns werden die THG-Quoten vieler E-Autofahrer gebündelt, um so einen höheren Erlös für Sie erzielen zu können.
Nein. Die Vermarktung Ihrer THG-Quote durch uns ist für Sie vollkommen kostenlos und ohne Risiko.
Da die THG-Quoten vom Gesetzgeber als Umverteilungsinstrument für Gelder aus der Ölindustrie geschaffen wurden und gesetzlich verankert sind, findet diese Umverteilung auf jeden Fall statt. Nicht beanspruchte Quoten werden daher von der Bundesregierung verkauft und deren Erlöse ohne Zweckbindung in den Staatshaushalt mit aufgenommen. Daher ist es wichtig die Prämie in Anspruch zu nehmen, als finanzieller Vorteil für Sie und als Investition in den Klimaschutz.
Absolut! Lassen Sie uns hierfür einfach die Fahrzeugscheine von allen E-Fahrzeugen gesammelt zukommen.
Bei Leasingfahrzeugen sehen Sie bitte im Fahrzeugschein nach, ob Sie hier als Halter eingetragen sind. Anderenfalls ist dies leider (noch) nicht möglich. Firmenfahrzeuge sind kein Problem! Geben Sie hierzu bitte einfach den Firmennamen wie im Fahrzeugschein bei der Anmeldung an.
Nein, Sie dürfen Ihr Fahrzeug pro Kalenderjahr nur bei einem Anbieter anmelden, um Ihre THG-Quote zu vermarkten.
Das ist kein Problem. Sie erhalten die THG-Quoten Prämie trotzdem für das ganze Kalenderjahr. Der neue Besitzer des E-Fahrzeugs kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für unseren Bonus anmelden
Nur durch die Kombination aus Ökostrom und Elektromobilität kann die Energiewende auch im Verkehrssektor vorangetrieben werden. Wir bieten Ihnen als Ökostromanbieter einen Autostromtarif aus 100% Wasserkraft, mit dem Sie für jede geladenen Kilowattstunde den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben, Co2-Emissionen einsparen und die Zukunft auf die Straße bringen.