Strom

Die EEG Umlage fällt weg

27. Juni 2022

Seit Anfang Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage – was genau das für Stromkund:innen und Solaranlagen-Betreiber:innen bedeutet erfahren Sie in diesem Artikel.

Was war die EEG-Umlage nochmal?

Die EEG-Umlage ist Teil des von der Bundesregierung verabschiedeten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Eingeführt 2000 wurde sie zunächst als „Ökostromumlage“ bezeichnet, da durch sie die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken finanziert werden sollte. Diese Förderung wurde von uns allen mitgetragen und in Form der Umlage auf die Stromrechnung erhoben. Bezahlt wird die Abgabe von allen Verbraucher:innen über den Strompreis – sie fällt also für jede genutzte Kilowattstunde an.

 

Über die Jahre wurde die EEG-Umlage immer höher: Gestartet bei lediglich 0,19 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) im Jahr 2000, betrug die Abgabe im Jahr 2021 dann ganze 6,5 ct/kWh. Unter der neuen Bundesregierung wurde 2021 im Rahmen des Koalitionsvertrags beschlossen, die EEG-Umlage zunächst 2022 auf 3,72 ct/kWh abzusenken und sie dann schließlich ganz abzuschaffen.

 

Für private Solaranlagen-Betreiber:innen gilt momentan eine Sonderregel für den Eigenverbrauch: Laut § 61 EEG müssen Sie seit 2014 ebenfalls für jede selbst produzierte und genutzte kWh, die EEG-Umlage zahlen, hiervon jedoch lediglich 40 Prozent. Sollte die Anlagenleistung, wie bei den meisten Einfamilienhäusern, unter 30 Kilowatt-Peak (kWp) liegen, fällt sogar keine EEG-Umlage an. Dergleichen gilt für Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden.

Was hat sich am 01. Juli 2022 geändert?

Druch den starken Anstieg der Energiepreise wurde durch den Bundestag beschlossen, die Abschaffung der EEG-Umlage auf den 01. Juli diesen Jahres vorzuziehen um die Verbraucher:innen so früher als geplant zu entlasten. Für eine vierköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 4.500 kWh bedeutet das immerhin eine Einsparung von um die 300 Euro im Vergleich zum Vorjahr und rund 167 Euro im Vergleich zu jetzt.

 

Wer mit einer Solaranlage über 30 kWp Strom ins Netz einspeisen, profitiert doppelt. Denn auch hier gilt, dass die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch entfällt. Der zugekaufte Reststrom, enthält ebenfalls keine EEG-Umlage mehr. Die Einspeisevergütung wiederum ist nicht vom Wegfall der EEG-Umlage betroffen, da sie für eine Laufzeit von 20 Jahren festgeschrieben ist. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Monat der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Art der Stromerzeugungsanlage. Die Auszahlung erfolgt über den Netzbetreiber und beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage.

 

Die Abschaffung der EEG-Umlage ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber leider nicht aus, denn die Umlage macht gerade einmal 10 Prozent des Strompreises aus. Für Solaranlagenbetreiber:innen ist der Unterschied sogar noch geringer, denn sie zahlen momentan lediglich 1,49 ct/kWh für den Eigenverbrauch.

 

Es bleibt nur eins um den Strompreis auf lange Sicht zu stabilisieren: die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern muss verringert werden! Dies kann nur durch einen  beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien gelingen. Davon profitiert letztlich nicht nur die Bevölkerung – sondern auf lange Sicht auch die Umwelt.