Erneuerbare Energien Gesetz

Unser Netzbetrieb vergütet die Einspeisung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse erzeugt wird, nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz).

Seit Inkraftsetzung des novellierten EEG zum 1.12.2006 sind die wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des § 14 a (Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten) und des § 15 (Transparenz) des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erstmalig zum 30.4.2007 verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in unser Netz einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich zugänglich zu machen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

Vergütungskategorie
Vermiedene Netznutzungsentgelte 
Anlagenstatistik 
Bericht nach § 15 EEG